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Wie funktioniert die Schnittstelle im Zusammenhang mit Reverse-Charge und EU-Erwerbsrechnungen?

Bei dem Reverse-Charge-Verfahren handelt es sich um eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft: In diesem Fall muss der Leistungsempfänger und nicht das leistende Unternehmen die Umsatzsteuer entrichten. Auf der Rechnung wird daher lediglich das Nettoentgelt in Rechnung gestellt.

Daraus ergibt sich, dass bei der Erkennung der Rechnung in Vorprozessen von edoc invoice lediglich der Nettobetrag erkannt wird und ein Steuerprozentsatz von 0 % vorliegt.

Im Zusammenhang mit der Software IGF werden Steuerschlüssel immer mit dem Steuerprozentsatz eingetragen, der abgeführt werden muss. Es gibt ein Kennzeichen, anhand dessen erkannt wird, dass der Steuerschlüssel ein Reverse-Charge-Steuerschlüssel ist.

Beim Konfigurieren der Stammdatenimporte in edoc invoice müssen Sie daher der Steuerprozentsatz von Reverse-Charge-Steuerschlüsseln auf 0 % anpassen. Mit der Anpassung des Steuerprozentsatzes auf 0 % ist es möglich, die Steuerschlüssel bei der Kontierung einer Rechnung auszuwählen.

Bei der Übergabe einer Rechnung an edoc invoice link for IGF werden die aktuellen Steuerschlüssel aus IGF geladen. Für jede Positionszeile wird geprüft, ob der verwendete Steuerschlüssel ein Reverse-Charge-Steuerschlüssel ist. Wenn es sich um einen Reverse-Charge-Steuerschlüssel handelt, wird für die Position auf den Nettobetrag die Steuer berechnet. Der Gesamtsteuerbetrag wird ebenfalls auf der Kopfebene der Rechnung um den kalkulierten Steuerbetrag erhöht:

Beispiel: Nettobetrag 10 €, Reverse-Charge-Steuerprozent: 19 %, Steuerbetrag 1,90 €, Bruttobetrag 11,90 €

Sie müssen edoc invoice so konfiguriert werden, dass bei Steuerschlüsseln für Reverse-Charge kein Steuerbetrag generiert wird. Andernfalls kommt es zu Folgefehlern, wie z.B. eine doppelte Steuerberechnung oder Differenzen zwischen Positionsdaten und Kopfdaten.

Weitere Informationen zur Ermittlung des Reverse-Charge-Steuerprozentsatzes

Ab Version 1.91 von IGF können auch Start- und Enddaten verwendet werden. Daher wurde die Funktion zur Ermittlung des Reverse-Charge-Steuerprozentsatzes erweitert.

Die Funktion ermittelt den gültigen Steuercode-Ratenwert basierend auf einem vorgegebenen Referenzdatum und einer Liste möglicher Steuercodes. Jeder Steuercode kann optional durch einen Gültigkeitszeitraum definiert werden.

Geschäftslogik bei der Ermittlung des Reverse-Charge-Steuerprozentsatzes (Überblick)

Die folgende Geschäftslogik stellt sicher, dass immer der Steuercode verwendet wird, der am besten auf das vorgegebene Referenzdatum passt:

  • Gültigkeitsprüfung:
    Jeder Steuercode kann über ein Startdatum (DATEFROM) und/oder ein Enddatum (DATETO) verfügen.

    • Ist kein Zeitraum angegeben, gilt der Steuercode uneingeschränkt.

    • Ist nur ein Startdatum definiert, gilt der Steuercode ab diesem Datum.

    • Ist nur ein Enddatum definiert, gilt der Steuercode bis zu diesem Datum.

    • Sind beide Daten definiert, muss das Referenzdatum innerhalb des angegebenen Zeitraums liegen.

  • Priorisierung bei Mehrfachtreffern:
    Trifft das Referenzdatum auf mehrere Steuercodes zu, wird Folgendes bevorzugt:

    1. Der Steuercode, der durch beide Datumseinschränkungen am spezifischsten definiert ist.

    2. Bei gleicher Anzahl von Einschränkungen wird der Steuercode gewählt, dessen Gültigkeitszeitraum später beginnt.

  • Ergebnis:
    Der ermittelte Steuercode-Ratenwert wird zurückgegeben. Wenn kein Steuercode die Bedingungen erfüllt, wird der ursprüngliche Steuersatz verwendet.

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