Festlegen der Freigabe nach 4-Augen-Prinzip bei Rechnungsfreigaben
Wenn bestimmte Rechnungsbeträge durch ein 4-Augen-Prinzip abgesichert werden sollen, können Sie eine Richtlinie und den Betrag festlegen.
Jede Rechnung ab einem bestimmten Betrag muss dann von einer weiteren Person geprüft werden, damit die Rechnung freigegeben werden kann.
Gut zu wissen
Folgende Regeln gelten beim Überschreiten von Rechnungsbeträgen und Gutschriften oder Rabatten:
Wenn eine Rechnung mit dem angegeben Rechnungsbetrag übereinstimmt oder diesen überschreitet, muss in jedem Fall die Rechnung von einer weiteren Person freigegeben werden.
Der für das 4-Augen-Prinzip relevante Betrag ist der Nettobetrag in den Kopffeldern.
Sie können auch mit Gutschriften (negative Rechnungsbeträge) beim 4-Augen-Prinzip arbeiten. Bei Gutschriften oder Rabatten muss die Rechnung von einer weiteren Person freigegeben werden, wenn der absolute Rechnungsbetrag den angegeben Wert überschreitet.
So geht’s
Klicken Sie in der Seitenleiste auf edoc invoice, um das Dashboard von edoc invoice zu öffnen.
Klicken Sie auf Einstellungen und wählen Sie unter Mandanten Einstelllungen den entsprechenden Mandanten aus.
Aktivieren Sie im Abschnitt Freigabe nach 4-Augen-Prinzip den Eintrag Richtlinien und geben Sie den Betrag an.
Klicken Sie im Menüband auf Speichern.
Tipp
Möchten Sie das 4-Augen-Prinzip für jeden beliebigen Rechnungsbetrag immer durchführen, aktivieren Sie die Freigabe nach 4-Augen-Prinzip und tragen Sie den Wert 0 als Freigabebetrag ein. Jeder Rechnungsbetrag muss somit immer das 4-Augen-Prinzip durchlaufen.